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   BGH, 02.08.1961 - 2 StR 302/61   

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BGH, 02.08.1961 - 2 StR 302/61 (https://dejure.org/1961,6605)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1961 - 2 StR 302/61 (https://dejure.org/1961,6605)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1961 - 2 StR 302/61 (https://dejure.org/1961,6605)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ersatz eines wegfallenden Hauptschöffens duch einen an der Spitze der Hilfschöffenliste stehenden Hilfsschöffen

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.08.1961 - 2 StR 302/61
    Dieser Mangel nötigt zur Aufhebung der Gesamtstrafe und zur Zurückverweisung zwecks Verhängung der fehlenden Einzelstrafe und Bildung einer neuen Gesamtstrafe (BGHSt 4, 345).
  • BGH, 03.11.1953 - 5 StR 333/53
    Auszug aus BGH, 02.08.1961 - 2 StR 302/61
    Diese dürfen daher auch dann nicht übergangen werden, wenn ihre Berufung eine erhebliche Verzögerung des Verhandlungsbeginns notwendig machen würde (RGSt 63, 309; BGHSt 5, 73).
  • RG, 05.11.1929 - I 1019/29

    Unter welchen Voraussetzungen darf bei der Zuziehung von Hilfsschöffen von der

    Auszug aus BGH, 02.08.1961 - 2 StR 302/61
    Diese dürfen daher auch dann nicht übergangen werden, wenn ihre Berufung eine erhebliche Verzögerung des Verhandlungsbeginns notwendig machen würde (RGSt 63, 309; BGHSt 5, 73).
  • RG, 18.06.1931 - II 309/31

    In welcher Weise sind ausgeloste Schöffen, die für das ganze Geschäftsjahr oder

    Auszug aus BGH, 02.08.1961 - 2 StR 302/61
    Allerdings tritt an die Stelle eines wegfallenden Hauptschöffen nach § 42 Nr. 2 GVG kraft Gesetzes der an der Spitze der Hilfsschöffenliste stehende Hilfsschöffe, sobald der Wegfall feststeht (RGSt 65, 319, 321).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - (mitgeteilt bei Herlan GA 1959, 338) ausgesprochen, daß auf den Eingang der Verhinderungserklärung beim Gericht abzustellen sei (vgl. dazu auch Urt. vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 - und Müller in KMR GVG § 42 Anm. 2 c)), weil damit der der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Gedanke, die Schöffenauswahl soweit wie möglich von Ermessensentscheidungen freizuhalten, am besten verwirklicht werde.
  • BGH, 02.10.1974 - 2 StR 356/74

    Feststellung einer dauernden Verhinderung einer Schöffin durch eine Entscheidung

    Denn in jedem Falle trat Günther Steig an die Stelle des ausgeschiedenen Hauptschöffen Bludau und Herr Stürmer, nicht Herr Steig, an die Stelle von Frau Maurer (vgl. BGHSt 6, 117; 10, 253; BGH, Urteile vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 116/57 - 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - 2. August 1961 - 2 StR 302/61 - 17. Februar 1965 - 2 StR 616/64 -).

    Solange nicht durch eine Entscheidung der Strafkammer gemäß §§ 84, 77 Abs. 3 Satz 2 GVG festgestellt war, daß Frau Maurer dauernd verhindert war, das Schöffenamt wahrzunehmen, konnte jedoch noch der Vorsitzende des Schwurgerichts (BGH MDR 1959, 55; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 401/73 - BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 461/73 - BGH, Beschluß vom 14. Mai 1974 - 1 StR 54/74 -) die Hauptschöffin Maurer wegen vorübergehender Verhinderung von der Teilnahme entbinden (BGHSt 10, 252, 253 f; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1957 - 1 StR 116/57 - BGH, Urteil vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -).

  • BGH, 23.03.1977 - 2 StR 278/76

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Der Vorsitzende konnte vielmehr die Hilfsschöffin als verhindert ansehen und den nächsten zu berufenden Hilfsschöffen beiziehen (BGH, Urteil vom 16. September 1964 - 2 StR 278/64); einer ausdrücklichen Feststellung der Verhinderung bedurfte es bei dieser klaren Sachlage nicht (BGH, Urteil vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61).
  • BGH, 13.11.1974 - 2 StR 482/74

    Entbindung von der Dienstleistung im Verfahren aus beruflichen Gründen -

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine wirkliche "Verhinderung" vorlag, etwa weil der Hilfsschöffe beruflich mit einer Tätigkeit betraut war, aus der er erst nach einer unbestimmten Zeit hätte herausgelöst werden können (vgl. BGH, Urteil vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -).
  • BGH, 16.09.1964 - 2 StR 278/64

    Rechtsmittel

    Bleibt ein Schöffe ohne Entschuldigung aus, so ist die Strafkammer nicht verpflichtet, von sich aus den Gründen für das Fernbleiben nachzugehen (BGH Urteil vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61).
  • BGH, 09.03.1977 - 2 StR 642/76

    Beanstandung der Mitwirkung eines Hauptschöffen als Hilfsschöffen

    Da dieser noch vor dem Bekanntwerden der Verhinderung der Schöffin T. in der Schöffenliste gestrichen worden war, gibt der vorliegende Fall keine Veranlassung zur Entscheidung der in der Rechtsprechung uneinheitlich beantworteten Frage, ob für die Ersetzung eines nach § 52 GVG ausscheidenden Hauptschöffen der Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Wegfallgrundes beim Gericht (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - sowie vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -) oder der des Erlasses des Beschlusses nach jener Vorschrift (so BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) oder schließlich der der Streichung des ausscheidenden Hauptschöffen in der Hauptschöffenliste (so BGHSt 10, 252 f und BGH, Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 -) maßgeblich ist.
  • BGH, 21.11.1975 - 2 StR 304/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung

    Es kann dahingestellt bleiben, welcher der für die Ersetzung eines dauernd wegfallenden Hauptschöffen entscheidende Zeitpunkt ist, ob auf den Eingang des Antrags des bisherigen Hauptschöffen (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - mitgeteilt bei Herlan GA 1959, 338; ferner Urteil vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -) oder auf den Zeitpunkt des Streichungsbeschlusses oder den der tatsächlichen Streichung in der Schöffenliste (zu den beiden letzteren Meinungen vgl. BGHSt 10, 252 f; BGH, Urteile vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 - vom 13. September 1966 - 5 StR 342/66 - sowie vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) abzustellen ist.
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